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Auszug aus der Gebührenordnung des Flugplatz Hof-Plauen

 

Gültig ab: 01.01.2007 / Änderungen bleiben dem Platzhalter vorbehalten!

Die vollständige Entgeltordnung erhalten Sie hier Download (PDF, 116 KB)

 

Auszug aus der Entgeltordnung

Luftfahrzeug

Gewichtsklassen

1

2

3

4

 

Erhöhter Lärmschutz

Bonusliste

 

 

 

- Nr. 3.1.1 / 3.2.3

Gebührenordnung

 

 

Grundgebühr

 

(ermäßigt 50%)

Eingeschränkter Lärmschutz

Hubschrauber

Prop.-Lfz > 9,0 t

 

-Nr. 3.1.2 / 3.2.1 / 3.2.2 Geg.-Ordnung

 

 

x 1,5

 

(ermäßigt 50%)

Kaptiel VI 2.3 LSL

nicht erfüllt

 

 

 

-Nr. 3.2.21

Gebührenordnung

 

 

x 2,5

 

(ermäßigt 50%)

Kein Lärmschutzzeugnis /

Überschreitung der Lärmgrenzwerte

 

-Nr. 3.2.11 / 3.2.21

/ 3.2.31 / 3.3

Gebührenordnung

 

x 3,5

 

Für Schul- und Einweisungsflüge wird keine Ermäßigung gewährt!

bis 1000 kg

 

5,40 €

(2,70 €)

8,20 €

(4,10 €)

13,60 €

(6,80 €)

19,10 €

 

über 1000 kg

bis 1200 kg

7,60 €

(3,80 €)

11,60 €

(5,80 €)

19,00 €

(9,50 €)

26,60 €

über 1200 kg

bis 1400 kg

9,60 €

(4,80 €)

14,40 €

(7,20 €)

24,20 €

(12,10 €)

33,80 €

über 1400 kg

bis 2000 kg

14,20 €

(7,10 €)

21,40 €

(10,20 €)

35,60 €

(17,80 €)

50,00 €

über 2000 kg

je angefangene

1000 kg

 

aus dem Nicht-Schengen Ausland

10,00 €

(5,00 €)

 

 

13,40 €

(6,70 €)

15,20 €

(7,60 €)

 

 

20,20 €

(10,10 €)

25,20 €

(12,60 €)

 

 

33,60 €

(16,80 €)

35,30 €

 

 

 

47,00 €

Die in Klammern gesetzten Beträge betreffen die Landegebühren bei Schul- und Einweisungsflügen.

 

 

Anfluggebühren am Flugplatz Hof-Plauen - Auszug Punkt 9 (Seite 10) der Entgeltordnung

Anfluggebühren werden für sämtliche Anflüge gemäß nachstehender Tabelle erhoben, wobei es für die Berechnung unerheblich ist, ob auf den jeweiligen Anflug eine Landung erfolgt.

Freistellung von der Anfluggebühr

 

Flüge, bei denen eine tatsächlich angestrebte Landung nach einem oder mehreren vergeblichen Anflügen wegen unvorhersehbarer Ereignissen (etwa an Bord des Lfz, am Flughafen, durch Wetter oder Anweisungen der Flugverkehrskontrolle) gescheitert ist, sind von der Gebühr befreit. Flüge, die nach Ziffer 6 und Ziffer 7 dieser Gebührenordnung durchgeführt werden, sind von den Anfluggebühren befreit.

 

Erläuterung:

Ziffer 6 = Notlandungen (keine Ausweichlandungen)

Ziffer 7 = Dienstflüge der zivilen Luftfahrtbehörden, Polizei und Bundespolizei

 

Luftfahrzeugkategorie

Anfluggebühr

Anfluggebühren Luftfahrzeuge bis 2000 kg

1,50 EUR

Anfluggebühren Luftfahrzeuge von 2 to bis 5,7 to

5,00 EUR

Anfluggebühren Luftfahrzeuge über 5,7 to außer Linien- und Charterverkehr

30,00 EUR

Anfluggebühren Linien- und Charterverkehre

154,00 EUR

 

 

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