Liebe Fliegerfreunde,
Im letzten Jahr hat es einige Veröffentlichungen zum Thema 90-Tage-Regelung
gegeben, die bei einigen zur Verunsicherung geführt haben.
Aus diesem Grund hat das Verkehrsministerium den Bund-Länder-Ausschuss für
Luftfahrt beauftragt sich dieser Sache anzunehmen.
Es ist zu folgender Regelung
gekommen:
Ein Pilot darf nur Passagiere mitnehmen, wenn er in den letzten 90 Tagen
mindestens 3 Starts und Landungen auf einem Luftahrzeug der selben Klasse, des
selben oder ähnlichen Musters als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
durchgeführt hat.
Das ist nichts Neues, aber das Folgende schon:
1. Die notwendigen 3 Starts und 3 Landungen zur Berechtigung Passagiere
mitzunehmen, müssen im Alleinflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
durchgeführt werden.
2. Wenn jemand unsicher ist, ist es zulässig einen Fluglehrer zum Üben
mitzunehmen. Diese Flüge können aber nicht angerechnet werden.
3. Ein Sicherheitspilot ist nicht zulässig!
Ausnahme: Ein
Sicherheitspilot ist eingetragener Bestandteil der
Lizenz!
4. Außer dem Piloten ist jede Person an Bord, die nicht Fluglehrer ist,
Fluggast!
Das Ergebnis hat unser Fliegerkamerad und Fluglehrer Günter Wetzel bei
einer Fluglehrerweiterbildung erfahren. Laut Aussage von Herrn Brunner vom
Luftamt Nordbayern, der bei dieser Veranstaltung anwesend war, wird diese
Regelung ab sofort angewendet.
Um bei den Frühjahrskontrollen durch Luftaufsichtpersonal standzuhalten,
wird um strikte Einhaltung dieser Regelung gebeten.
Mit besten Grüßen
Oskar Riedl |